Seit 1991 ist der Aussprachetag für Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen eine feste Veranstaltung im Kalender.
Der 33. Aussprachetag findet im Jahr 2025 vom 13. bis 14.05.2025 in Frankenthal (Pfalz) statt.
Ziel der Veranstaltung ist es, die Gefahrgutvorschriften 2025 mit Informationen für rechtskonformes Handeln und pragmatische Maßnahmen in den Unternehmen spezifiziert zu vermitteln sowie Erfahrungen im Bereich Gefahrgutorganisation und den Schnittstellen Abfall sowie Arbeitssicherheit auszutauschen. Des Weiteren sollen Erfahrungen in der Gefahrgutabwicklung sowie die Sicht der Überwachungsorgane diskutiert werden.
Die Planung der Veranstaltung läuft bereits auf Hochtouren und das Programm sowie die Möglichkeit der Anmeldung wird im November 2024 zur Verfügung stehen.
Seit August 2023 müssen alle Mitarbeiter*innen, die Stoffe welche Diisocyanate mit einer Konzentration >0,1 Gew. % beinhalten, eine Schulung zur sicheren Verwendung von Diisocyanaten abgeschlossen haben. So sind u. a. in einigen Klebstoffen, Dichtungsmitteln, PU-Schaum oder Hartschaum-Isolierungen Diisocyanate enthalten. Ohne diese vorgeschriebene Schulung ist eine Verwendung von Stoffe, welche Diisocyanate mit einer Konzentration > 0,1 Gew. % beinhalten, verboten.
Seit dem 25.05.2024 bin ich jetzt auch autorisiert, alle Anwenderschulungen gemäß Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals‚ Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) Verordnung (EU) 2020/1149 abzuhalten und entsprechende Zertifikate für Teilnehmer auszustellen.
Diese Schulungen biete ich auch ab sofort an. Sprechen Sie mich an!
Spätestens jetzt sollte man sich die Frage stellen, ob bereits alle Schulungen / Unterweisungen auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Gefahrgut und Abfall durchgeführt sind oder zumindest für 2024 geplant sind.
Aus der Arbeitssicherheit kennen wir die jährlich durchzuführenden Sicherheitsunterweisungen, aber wie sieht es mit den Unterweisungen / Schulungen im Abfall- oder Gefahrgutbereich aus. So schreibt das Kapitel 1.3 ADR vor, dass alle an der Beförderung von Gefahrgut Beteiligten vor Ausübung Ihrer Tätigkeit unterwiesen werden müssen. Ist Ihr Unternehmen davon betroffen? Müssen Schulungen durchgeführt werden, obwohl Ihr Unternehmen vielleicht nur Gefahrgüter empfängt oder versendet / verlädt, oder nur geringe Mengen (z.B. nur eine Gasflasche) an Gefahrgut mit eigenen Fahrzeugen befördert?
Ja auch hier sind regelmäßige Unterweisungen und/oder Schulungen durchzuführen, unabhängig davon, ob sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen oder nicht.
Auch wenn Ihr Unternehmen Abfälle entsorgen lässt, müssen die Mitarbeiter*innen, welche die Entsorgungsverträge schließen oder die Abfälle an die Abfallbeförderer übergeben, entsprechend geschult sein.
Die Schulungsverantwortung liegt beim Unternehmer und kann bei Nichtdurchführung zum Organisationsverschulden führen. Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen davor. Sprechen Sie mich an!
Damit Sie kurzfristig einen Überblick über die erforderlichen Schulungen/Unterweisungen bekommen, unterstütze ich Sie gerne dabei Ihren Schulungs-/Unterweisungsbedarf zu identifizieren und die entsprechenden Schulungen / Unterweisungen durchzuführen. Gleichzeitig helfe ich Ihnen beim Aufbau der erforderlichen Organisation sowie bei der ordnungsgemäßen Beauftragung der beauftragten Personen.
Sprechen Sie mich an und fordern Sie ein unverbindliches Angebot an. Ich helfe Ihnen, Ihr Unternehmen rechtssicherer und erfolgreicher zu machen!
Vielfach werden Mitarbeiter*innen mit Aufgaben aus dem Abfallbereich beauftragt, ohne jedoch Kenntnisse in diesem Bereich erworben zu haben. Diese Veranstaltung erläutert Neueinsteigern im Abfallbereich die Struktur und Systematik des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, vermittelt einen Überblick über die wesentlichen Regelungsbereiche und erklärt bedeutende Vorschriften ausführlich. Des Weiteren erwerben die Teilnehmenden die Fähigkeit, selbständig mit Rechtstexten umzugehen und wichtige Vorschriften herauszulesen. Anhand von Praxisbeispielen aus der Energiewirtschaft wird detailliertes Fachwissen vermittelt.
Weitere Infos und Anmeldung siehe unter Veranstaltungen
Sprechen Sie mich an! Ich unterbreite Ihnen gerne ein Angebot für eine Inhouse-Schulung.
Gemeinsam machen wir Ihr Unternehmen rechtssicherer!
Wer kann die THG Quote beantragen?
Ab 01.01.2022 können alle Halter von rein batteriebetriebenen E-Autos in Deutschland ihre Treibhausgasquote (THG-Quote) verkaufen. Dies gilt sowohl für Privatautos und Firmenfahrzeuge (E-PKW, E-Transporter, Elektrobusse, E-LKWs) sowie u.a. für sogenannte 125 er- Elektroroller. Maßgeblich für die Zertifizierung Ihrer THG Quote ist der Wert „Elektro“ im Feld P.3 Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und dass Sie der Halter laut Fahrzeugschein sind.
Wie hoch ist die THG-Quote derzeit?
Sie bekommen derzeit bis zu 350 € pro Fahrzeug.
Wie oft kann die THG-Quote verkauft werden?
Einmal im Jahr!
Ich helfe Ihnen bei Fragen zur THG-Quote und unterstütze Sie sehr gerne bei dem Verkauf der THG-Quote.
Sprechen Sie mich an!
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